Der GKV-SV hat das Interessenbekundungsverfahren für das Modellprogramm nach § 125 SGB XI zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur (TI) gestartet
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) wurden Regelungen zur Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die TI getroffen. Demnach soll die TI zukünftig als die zentrale Infrastruktur für eine sichere Kommunikation nicht nur in der medizinischen Versorgung, sondern auch im Bereich der Pflege etabliert werden. Der Anschluss der Pflegeeinrichtungen soll zunächst auf freiwilliger Basis erfolgen. Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, die von der Möglichkeit zum Anschluss an die TI Gebrauch machen, sollen nach § 106bSGB XI ab dem 01.07.2020 die Kosten, die während der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase und im laufenden Betrieb der TI entstehen, erstattet bekommen.
Mit dem § 125 SGB XI (neu) soll ein Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI eingerichtet werden. Mit der geplanten wissenschaftlich gestützten Erprobung soll die für diesen Prozess notwendige Einführung der neuen Technik, deren Betrieb sowie die Erarbeitung von Grundlagen für bundesweite Vereinbarungen und Standards unterstützt werden. Für den Zeitraum 2020 bis 2024 werden nach Inkrafttreten des PDSG10 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung für die Durchführung bereitgestellt. Die Organisation des Modellprogramms liegt beim GKV-Spitzenverband und wird im Rahmen der Aufgaben nach § 8 Abs. 3 SGB XI realisiert.
Mehr Informationen zur Ausschreibung finden Sie hier.