Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, dass es auch im vierten Quartal weiterhin möglich ist, Videosprechstunden unbegrenzt anzubieten. Die seit Beginn der Corona-Pandemie aufgehobenen Beschränkungen für die Videosprechstunden wurden bis zum Ende des Jahres verlängert. Damit werden die Fallzahlen und Leistungsmenge nicht mehr limitiert.
In den Bereichen der psychotherapeutischen Sprechstunde, der probatorischen Sitzungen und in der Sozialpsychiatrie wurden die zusätzlichen Einsatzmöglichkeiten der Videosprechstunden ebenfalls verlängert.
Zudem wurden regionale Ausnahmeregelungen für Gebiete mit hohen Neuinfektionszahlen beschlossen. Diese umfassen beispielsweise die Durchführung von Videobehandlungen für einzelne Heilmittel (z.B. Physiotherapie), Maßnahmen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege und Soziotherapie oder Telefonische Krankschreibungen. Der G-BA kann diese Ausnahmeregelungen räumlich und zeitlich begrenzt in Kraft setzen.