Was hat sich im Jahr 2021 rund um Telemedizin und E-Health entwickelt? Sind Sie über alle bundesweiten Neuerungen der Telemedizin informiert? Behalten Sie mit unserem Jahresrückblick die Übersicht hinsichtlich telemedizinscher Innovationen und betrachten Sie das Jahr mit uns zusammen in Retrospektive.
Gleich zu Jahresbeginn 2021 erwartet die Telemedizin durch die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) einen vielversprechenden Umschwung. Die Digitalisierung der Patientendaten über die ePA ermöglicht Versicherten nun einen selbstständigen und schnellen Zugriff auf ihre persönlichen Gesundheitsdaten, um diese, etwa im Rahmen einer Diagnosestellung, mit Ärzten zu teilen. Durch die Zusammenführung der Daten entsteht ein sektorenübergreifendes Diagnosebild jedes Patienten, was die Verbesserung der ärztlichen Urteilsfindung, des Zeitmanagements und somit auch eine effizientere Gesundheitsversorgung zur Folge hat.
Darüber hinaus eröffnet die ePA die Option einer freiwilligen Datenspende zur Unterstützung der Forschung. Auf Basis der gesammelten Daten können Prädikationsmodelle, zur Vorhersage der Wahrscheinlichkeit einer stationären Aufnahme für das folgende Jahr, entwickelt werden. Mit dem Ziel, ideale Rahmenbedingungen für die Einführung der ePA zu schaffen, tauschen sich im ePA-Forum, unter der Leitung des ZTM, telemedizinische Experten auf interdisziplinärer Basis aus. Die halbjährig stattfindenden Tagungen diskutieren seit Beginn des Jahres 2021 eine nationale und einrichtungsübergreifende Umsetzung der digitalisierten Patientenakte.
Ebenso hat das Krankenhauszukunftsgesetz im Jahr 2021 eine bedeutende Rolle eingenommen. Über den sogenannten Krankenhauszukunftsfonds steht Krankenhäusern und Kliniken ein Fördervolumen von über 3 Milliarden Euro (mit Förderungen der Länder bis zu 4,3 Milliarden. €) bereit, um in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit zu investieren. Bereits seit Ende des Jahres 2020 und bis Ende 2021 (je nach Bundesland variierend) konnten diese Mittel in Form von unterschiedlichen Fördertatbeständen beantragt werden. Insgesamt wurden 3950 Anträge gestellt (Stand Dezember 2021).
DiGas & DiPAs: Erste Auswertungen liegen vor
Das Digitale-Versorgung- und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) etabliert seit Juni 2021 die Verschreibung von sogenannten Digitalen Pflegeanwendungen (DiPAs). Diese können von Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen zu stabilisieren oder zu verbessern (z.B. Sturzrisikoprävention, personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz). Sie können auch die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften verbessern. Das DVPMG umfasst allerdings nicht nur neue Anwendungen für die Pflege, sondern widmet sich zudem dem weiteren Ausbau der Telematikinfrastruktur, sowie der Telemedizin im Allgemeinen. In den Jahren 2022 und 2023 sollen diese Vorhaben weiter fokussiert werden.
Neben DiPAs hat sich auch rund um die „App auf Rezept", also die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) einiges getan. Über ein Jahr ist das DiGA-Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nun gelistet und zählt aktuell insgesamt 25 Apps (Stand 17.12.2021). Die Studienlage rund um DiGAs ist aktuell noch sehr dünn und lässt somit noch keine Ergebnisse oder Nutzennachweise durchscheinen. Insgesamt steht beim Einsatz und der weiteren Zertifizierung von DiGAs vor allem die Diskussion um Preise, sowie die hohen Zertifizierungskosten für Anbieter im Vordergrund. Darüber hinaus geben Ärztinnen und Ärzte an, sich nicht richtig abgeholt zu fühlen. Es besteht somit noch einiges an Aufklärungsarbeit. (Quelle: „DiGA-Erfolg steht und fällt mit den Ärzten", Springer)
eAU- und eRezept stehen in den Startlöchern
Auch die Einführung des elektronischen Rezepts (eRezept) für verschreibungspflichtige Medikamente soll eine stärkere digitale Vernetzung sowie eine höhere Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie, z.B. durch die Überprüfung von medikamentösen Wechselwirkungen, garantieren. Die Erstellung und das Unterschreiben der eRezepte erfolgt dabei ausnahmslos digital, unter strenger Beachtung der Datenschutzrichtlinien. Das Vorlegen eines Codes per App oder Ausdruck reicht aus, um das Rezept in jeder Apotheke einzulösen. Aktuell greifen nur Modellregionen, wie Berlin-Brandenburg, auf das Konzept zurück, jedoch soll sich das im nächsten Jahr ändern.
Seit Oktober 2021 ist zudem das Ausstellen einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt in der Arztpraxis möglich. Die Weiterleitung an die Krankenkasse des Versicherten erfolgt dabei durch den Arzt. In Zukunft soll das Abrufen der eAU in elektronischer Form bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber zur Beweisführung ausreichen.
Befragung von Patientinnen und Patienten zur Digitalisierung im Gesundheitswesen
Wie denken eigentlich Patientinnen und Patienten über die Digitalisierung des Gesundheitswesens? Eine Umfrage vom Bitkom e.V. (1.157 befragte Personen im Mai 2021) zeigt, dass den Deutschen digitale Gesundheitsangebote sehr viel wichtiger werden. So fordert fast ein Drittel (71%) der Befragten mehr Tempo beim Ausbau digitaler Medizin. Auch beim E-Rezept ist das Interesse groß – rund 60% wollen das E-Rezept nutzen und erhoffen sich dadurch vor allem eine automatische Erkennung von Wechselwirkungen. Zwei Drittel (66%) der Befragten möchten die ePA zukünftig stärker nutzen – aktuell im Einsatz ist die ePA allerdings bei nicht einmal 1% der Befragten. DIGAS etablieren sich bei den Patientinnen und Patienten dagegen nur sehr langsam. Die Hälfte der Studienteilnehmer kann sich vorstellen eine App auf Rezept zu nutzen. Etwa 45% empfinden, dass Gesundheits-Apps nicht für sie geeignet sind.
Zusammenfassend zeigen elektronische Verfahren, wie ePA, eRezepte und eAU, zur Übertragung von Patientendaten große Vorteile hinsichtlich des Zeitmanagements. Zudem entsteht durch die zunehmende Realisation telemedizinischer Anwendungen in der breiten Bevölkerung ein wachsender Bedarf für Aufklärungsarbeit und wie man sehen kann auch ein wachsendes Interesse hinsichtlich digitaler Angebote. Auch wir werden an diesen Punkten ansetzen und unsere Aufklärungsarbeit mit dem Jahr 2022 stärker an Bürgerinnen und Bürgern ausrichten.
Für eine vertiefte Lektüre zu den genannten Themen empfehlen wir Ihnen die Webseiten der gematik, der DIVI und der DG Telemed. Einen Überblick über alle gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.