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Jahresausblick - Was das Jahr 2022 in Sachen Telemedizin mit sich bringt

Jahresausblick - Was das Jahr 2022 in Sachen Telemedizin mit sich bringt Foto: Hassan Akhtarini

Den Impfausweis digital in der ePA speichern, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital senden und empfangen, und Rezepte in der Apotheke per Smartphone abholen. Das Jahr 2022 hält einige Neuerungen für Gesundheitseinrichtungen, Patientinnen und Patienten bereit. Fest steht: Mit diesen Entwicklungen gehen wir einen weiteren großen Schritt in Richtung digitalisiertes Gesundheitswesen.

Allen voran stehen dabei die eAU (Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) und das eRezept im Vordergrund: Spannend ist hierbei der Umstieg auf komplett digitale Prozesse. Ab dem 01.01.2022 bis spätestens Ende Juni 2022 müssen Gesundheitseinrichtungen auf die digitalen Varianten umsteigen, da die jeweiligen „Muster" (1 für AU, 16 für Rezepte) mit dem 30.06.2022 abgeschafft werden.

Die Umstellung auf die eAU besagt, dass der Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verpflichtet ist, seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform beim Arbeitgeber vorzulegen. Der Arbeitgeber kann die AU direkt digital bei der zuständigen Krankenkasse abrufen. Diese wurde ihr zuvor, über die Telematikinfrastruktur, durch den ausstellenden Arzt, übermittelt. Ob Ihre Gesundheitseinrichtung technisch bereit für die Einführung der eAU ist, können Sie unter anderem im Praxistest auf der Webseite der KBV testen.

Rein digital wird ab 2022 auch das eRezept verschrieben. Hier gelten die gleichen Fristen wie bei der eAU. Mit dem Jahresbeginn ist die verpflichtende Einführung des E-Rezepts bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln festgelegt. Von Patientinnen und Patienten kann es dann über zwei verschiedene Wege genutzt werden. Sie können das E-Rezept über eine sichere E-Rezept-App verwalten und digital an eine Apotheke ihrer Wahl senden. Alternativ können die erforderlichen Zugangsdaten in der Arztpraxis per Papierausdruck ausgehändigt werden.

Neben eAu und E-Rezept bringt auch die ePA (Elektronische Patientenakte) im Jahr 2022 einige Neuerungen mit sich, die vor allem die Patientenseite betreffen. Konkret handelt es sich dabei um die Ergänzung weiterer Dokumente, die zum Jahresbeginn in der ePA gespeichert werden können. Dazu gehören beispielsweise der Impfausweis, Mutterpass, Untersuchungsheft für Kinder sowie das Zahnbonusheft. Darüber hinaus erhalten Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit für jedes Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf zugreifen kann.

Nicht nur in Sachen Apps und digitalen Gesundheitsanwendungen tut sich einiges, sondern auch in der telemedizinischen Versorgung von Krankheiten. Bereits seit einigen Jahren untersuchen Forschungsprojekte das Telemonitoring für Patienten mit Herzinsuffizienz. Im Jahr 2022 könnte es nun zu einer Aufnahme in die Regelversorgung kommen. Bereits im Frühjahr des Jahres 2021 haben das Bundesgesundheitsministerium und der Gemeinsame Bundeausschuss beschlossen, dass das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz eigene Abrechnungsziffern erhalten soll. Ausstehend ist in diesem Zuge noch die Frage nach der zukünftigen Betreuung der Patientinnen und Patienten, und ob diese durch MVZ, kardiologische Praxen oder Telemedizinzentren übernommen wird.

Mit dem Ende des Jahres 2021 läuft auch der Antragszeitraum des KHZG aus. Somit sind keine neuen Anträge mehr möglich. Im Laufe des Jahres 2022 werden die noch ausstehenden Vorhaben dann begutachtet und die ersten Umsetzungen der fast 4.000 Anträge können starten. Danach gilt es, die Systeme in den Krankenhausalltag zu integrieren und deren Möglichkeiten auszuschöpfen. Geplant ist auch die Veröffentlichung einer Evaluationsmodells.

Rund um DiGAs und DiPAs werden sich insbesondere für Hersteller einige gesetzliche Neuerungen ergeben. Diese betreffen vor allem den Datenschutz, die Datensicherheit, die Interoperabilität sowie die Forderung eines Information Security Management System (ISMS) für alle DiGAs ab dem 01.04.2022 bzw. 30.06.2022 (nachzulesen auf der Webseite des BfArM). Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf das DiGA-Verzeichnis, in das immer wieder neue, zertifizierte Apps aufgenommen werden.

Es bleibt somit auch im Jahr 2022 spannend rund um die Telemedizin. Gerade mit dem Umstieg auf komplett digitale Strukturen im Bereich der eAU und des eRezepts stehen viele Gesundheitseinrichtungen aktuell noch vor Herausforderungen.

Am ZTM werden wir unsere Kümmerer- und Beratungsfunktion rund um die Telemedizin weiter ausbauen. Mit mittlerweile 50 Mitarbeitern haben wir uns hier in den letzten Jahren ein starkes Team aufgebaut, das rund um die Aufklärung, Implementierung, Innovations- und Projektmanagement als auch die Softwareentwicklung unterstützt.

Wir blicken zuversichtlich in ein neues Jahr und freuen uns Sie auch im Jahr 2022 weiterhin mit Neuigkeiten zu versorgen.

Als Lektüre rund um die im Ausblick angesprochenen Themen empfehlen wir Ihnen die Seiten der gematik und des Bundesministeriums für Gesundheit. Haben Sie sich schon unsere eLearning-Kurse angeschaut? Wir haben diese weiter ausgebaut und wir sind uns sicher, dass Sie damit auch einige kurzweilige Momente erleben können. Damit können Sie die einzelnen Themen der Telemedizin weiter vertiefen.