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Krankenhauszukunftsgesetz: Wir sind qualifizierter IT-Dienstleister

Krankenhauszukunftsgesetz: Wir sind qualifizierter IT-Dienstleister Foto: Hassan Akhtarini

Bereits im Oktober des Jahres 2020 hat die Bundesregierung ein neues Gesetz für die Modernisierung und Digitalisierung von Krankenhäusern beschlossen – das sogenannte Krankenhauszukunftsgesetz. Seit 01.01.2021 stellt der Bund nun über 3 Milliarden Euro bereit, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, digitale Systeme und ihre IT-Sicherheit investieren können. Die sogenannten „Fördertatbestände" umfassen dabei ein breites Spektrum und reichen vom Digitalen Notfallmanagement bis hin zum Digitalen Aufnahmemanagement.

Damit diese neuen Systeme auch mit dem entsprechenden Knowhow und Wissen in die Krankenhäuser integriert werden können, muss ein vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) qualifizierter IT-Dienstleister zu Rate gezogen werden. Ohne die Erfüllung dieser Voraussetzung ist ein Großteil der Fördertatbestände nicht förderfähig.

Wir haben diese Qualifizierung in Form einer Schulung durch das BAS erhalten und die notwendige Prüfung erfolgreich abgelegt. Damit sind wir ein zertifizierter IT-Dienstleister und können Ihnen eine breite Auswahl unseres Produktportfolios und unserer Dienstleistungen im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes förderfähig anbieten.

Gerne unterstützen wir Sie und ihr Vorhaben bei der Vorbereitung, Planung und Bedarfsanmeldung. Auch über die Umsetzung hinaus stehen wir Ihnen gerne als kompetenter Partner für die Betreuung Ihrer neuen Systeme zur Seite.

Zögern Sie nicht, bei Fragen auf uns und unser Team zuzukommen! Wir freuen uns Sie als neuen Partner begrüßen zu dürfen.