Neue Handreichung zu Gesundheits-Apps klärt drängende Fragen
Seit Oktober 2020 können sich Patientinnen und Patienten Gesundheits-Apps verschreiben lassen. Ähnlich wie bei Medikamenten auch kann der Arzt dabei aus einem Verzeichnis geprüfter Apps auswählen. Allerdings werfen die digitalen Angebote einige Fragen auf. Eine neue Handreichung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit dem Titel „Gesundheits-Apps im klinischen Alltag" gibt nun Antworten auf diese Fragen.
Dabei beantwortet die Handreichung nicht nur Fragen, sondern gibt auch einen Überblick über Nutzen und Risiken der digitalen Angebote und stellt nochmals dar was es mit dem Digitalisierungsgesetz und den sogenannten „DiGAs" (Digitale Gesundheitsanwendungen) auf sich hat.
In praxisnahen Fallbeispielen klärt die Handreichung über verschiedene Szenarien auf, welche Ärztinnen und Ärzte im Praxisalltag mit Gesundheits-Apps beachten sollten. Sie macht zudem deutlich, woran man gute von schlechten Gesundheits-Apps unterscheiden kann.
Die Handreichung beinhaltet auch ein Informationsblatt für Patientinnen und Patienten, das Tipps für den richtigen Umgang mit Gesundheits-Apps liefert und das Bewusstsein für Risiken schärft.
Weitere Informationen zur Handreichung „Gesundheits-Apps im klinischen Alltag" sowie ein druckbares PDF der Handreichung und Patienteninformationen finden Sie hier.