Neue Qualitätssicherungsvereinbarung zum Telemonitoring liefert Details für die Regelversorgung
Eine Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-Vereinbarung) legt nun Anforderungen an Angebote für das Telemonitoring fest, insbesondere für die telemedizinischen Zentren (TMZ). Zum einen benötigen in TMZ mitwirkende Kardiologen und Kardiologinnen eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, zum anderen regelt die QS-Vereinbarung die genaue Aufg