Televisite mit MIA nun auch in Hessen abrechenbar
Neben Thüringen, Sachsen und Bayern können nun auch Arztpraxen in Hessen unser MIA-System abrechnen. Über das sogenannte „Telemedizinische Versorgungsmodul" können Medizinische Fachangestellte, mit einer Zusatzausbildung zur VERAH, Hausbesuche telemedizinisch unterstützt durchführen und erhalten dafür eine Vergütung. Um den hessischen Ärztinnen und Ärzten diese Möglichkeit näher vorzustellen, hat die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG) zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.
Auch wir waren mit unserem MIA-System in Kassel zu Gast und konnten unsere Telemedizinplattform für Hausbesuche präsentieren. Neben dem ZTM und dem Produkt MIA ist ein weiterer Anbieter für die telemedizinische Ausstattung zertifiziert. Im Rahmen der Veranstaltung wurde MIA den teilnehmenden Ärzten, Ärztinnen und VERAHS demonstriert. Dabei wurden die verschiedenen Funktionen der Plattform von der Wunddokumentation über die Vitaldatenmessung bis zur Videotelefonie erklärt. Im Anschluss hatten Interessierte die Möglichkeit, die Technik selbst auszuprobieren.
Interessierte Arztpraxen müssen für die Abrechnung über das telemedizinische Versorgungsmodul lediglich am jeweiligen HZV-Vertrag teilnehmen, eine VERAH beschäftigen und über die entsprechende telemedizinische Ausstattung (z.B. MIA-System) verfügen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt muss eine Selbstauskunft zum telemedizinischen Versorgungsmodul bei der HÄVG eingereicht werden. Den Nachweis für das telemedizinische Versorgungsmodul finden Sie auf der Webseite der HÄVG.
Wir hatten einen interessanten Tag und Austausch in Kassel und sind bereit nun auch Hessen mit MIA auszustatten. Gerne können Sie sich auf unserer Webseite einen Überblick zum System verschaffen oder sich direkt an unser Projektmanagement (