Videosprechstunden im organisierten Notdienst abrechenbar
Die Videosprechstunde erhält einen festen Platz im organisierten Notdienst: Zum 1. Juli 2022 erweiterte der ergänzte Bewertungsausschuss die Notfallpauschalen, sodass Videosprechstunden nun auch im organisierten Notdienst abrechenbar sind. Dabei handelt es sich um den Notdienst, zu dem Ärzte von der Kassenärztlichen Vereinigung eingeteilt werden – im Sprachgebrauch auch bekannt als Bereitschaftsdienst.
Berechnungsfähig sind demnach Videosprechstunden von Vertragsärzten nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 01210 und 01212 - diese werden für den Bereitschaftsdienst erweitert. Von der Regelung ausgeschlossen sind Ärzte, Institute und Krankenhäuser ohne Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung.
Wie auch schon bei der Abrechnung der regulären Videosprechstunde gibt es Zuschläge für die Authentifizierung unbekannter Patienten sowie für die benötigte Technik. Ebenso dürfen Videosprechstunden im organisierten Notdienst ausschließlich über zertifizierte Videodienstanbieter stattfinden.
Der große Unterschied zur "normalen" Videosprechstunde: Es gibt keine Mengenbegrenzungen für den Einsatz der Videosprechstunde im organisierten Notdienst - diese fließen nicht in die Kontingente einzelner GOP ein.
Eine ausführliche Übersicht zu den relevanten GOP für die Videosprechstunde im organisierten Notdienst finden Sie auf der Webseite der KBV.