Von Paul Roullier auf Montag, 16. November 2020
Kategorie: Vernetzte Medizin

Zukunftsprogramm Krankenhäuser: Starten Sie mit uns Ihre Digitalisierung!

Die Bundesregierung hat mit dem Krankenhauszukunftsgesetz einen Krankenhauszukunftsfonds mit über 3 Milliarden € aufgelegt, um Digitalisierungsprojekte in Krankenhäusern zu fördern. Weitere 1,3 Milliarden € bezuschussen die Länder.

Für alle Krankenhäuser in Deutschland bietet sich dadurch die einmalige Chance, ihre Digitalisierung und Vernetzung fördern zu lassen.

Welche Arten von Kosten werden gefördert?

Welche Themen werden gefördert?

In der Förderrichtlinie werden sogenannte "Fördertatbestände" mit "Muss"- und "Kann"-Kriterien vorgegeben. Mit unserer langjährigen Expertise und etablierten Lösungen können Sie die Fördertatbestände 1, 2, 8 und 9 in die Umsetzung bringen:

Fördertatbestand 1: „Anpassung der technischen / informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik (§ 19 Abs. 1 Satz 1Nr 1KHSFV)"

Unser Angebot:

Fördertatbestand 2: „Patientenportale (§ 19 Abs. 1 Satz 1Nr. 2 KHSFV): Digitales Aufnahmemanagement, Digitales Behandlungsmanagement, Digitales Entlass- und Überleitungsmanagement"

Unser Angebot:

Fördertatbestand 7: „Leistungsabstimmung und Cloud-Computing Systeme (§
 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 KHSFV)
"

Unser Angebot:

Fördertatbestand 8: "Digitales Versorgungsnachweissystem für Betten zur
Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und anderen
Versorgungseinrichtungen (§19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KHSFV)"

Unser Angebot:

Fördertatbestand 9: „Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung
informationstechnischer, kommunikationstechnischer und robotikbasierter
Anlagen, Systemen oder Verfahren oder räumlichen Maßnahmen zur
Umsetzung telemedizinischer Netzwerke (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 KHSFV)"

Unser Angebot:

Mit unserer Expertise und unserem Partnernetzwerk können wir die für Sie passenden Lösungen zusammenstellen und Ihre Digitalisierung zielgerichtet umsetzen. Dabei können Sie sichergehen, dass wir ausschließlich Systeme einsetzen, die auch förderfähig sind, u.a. bzgl. Interoperabilität, Standards, Integrationsfähigkeit, Informationssicherheit und Datenschutz.

Für weitere Details zu unseren Möglichkeiten empfehlen wir Ihnen einen Blick auf