Die Bundesregierung hat mit dem Krankenhauszukunftsgesetz einen Krankenhauszukunftsfonds mit über 3 Milliarden € aufgelegt, um Digitalisierungsprojekte in Krankenhäusern zu fördern. Weitere 1,3 Milliarden € bezuschussen die Länder.
Für alle Krankenhäuser in Deutschland bietet sich dadurch die einmalige Chance, ihre Digitalisierung und Vernetzung fördern zu lassen.
Welche Arten von Kosten werden gefördert?
- Kosten für die erforderlichen informationstechnischen Maßnahmen
- Kosten für Beratungsleistungen bei der Planung des konkreten Vorhabens
- Kosten für personelle Maßnahmen einschließlich der Schulungskosten
Welche Themen werden gefördert?
In der Förderrichtlinie werden sogenannte "Fördertatbestände" mit "Muss"- und "Kann"-Kriterien vorgegeben. Mit unserer langjährigen Expertise und etablierten Lösungen können Sie die Fördertatbestände 1, 2, 8 und 9 in die Umsetzung bringen:
Fördertatbestand 1: „Anpassung der technischen / informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik (§ 19 Abs. 1 Satz 1Nr 1KHSFV)"
Unser Angebot:- Telemedizinische Voranmeldung zur Vernetzung mit Rettungsdiensten inkl. Integration ins Krankenhausinformationssystem
- Notaufnahmesoftware zur Optimierung der Notaufnahmelogistik inkl. Integration ins Krankenhausinformationssystem
Fördertatbestand 2: „Patientenportale (§ 19 Abs. 1 Satz 1Nr. 2 KHSFV): Digitales Aufnahmemanagement, Digitales Behandlungsmanagement, Digitales Entlass- und Überleitungsmanagement"
Unser Angebot:- Online-Terminvergabe für Patienten
- Online-Terminvergabe für Zuweiser
- Digitale Vorbefundübermittlung vor Anreise
- Digitale Eigenanamnese im Wartezimmer oder von Zuhausee
- Digitale Unterschrift für Patientendokumente
- Digitale Befragung für Patienten vor und nach Terminen (Patient Reported Outcome)
- Elektronischer Datenaustausch mit Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen
- Digitale Pflegeplatzvermittlung
- Videobasierte Nachkontrolle
Fördertatbestand 7: „Leistungsabstimmung und Cloud-Computing Systeme (§
19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 KHSFV)"
Unser Angebot:
- Konsilplattform für vernetzte Akutversorgung (z.B. bei Schlaganfall, Herzinfarkt, Intensivmedizin)
- Konsilplattform für vernetzte Diagnose- und Therapie (z.B. Dermatologie, Psychosomatik, Seltene Erkrankungen)
Fördertatbestand 8: "Digitales Versorgungsnachweissystem für Betten zur
Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und anderen
Versorgungseinrichtungen (§19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KHSFV)"
- Onlinebasiertes System zum Versorgungsnachweis (Bettenkapazitätsnachweis) für Abstimmung zwischen Krankenhäusern, Rettungsleitstellen und Rettungsdiensten
- Onlinebasiertes System zum Versorgungsnachweis (Bettenkapazitätsnachweis) für Abstimmung zwischen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Fördertatbestand 9: „Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung
informationstechnischer, kommunikationstechnischer und robotikbasierter
Anlagen, Systemen oder Verfahren oder räumlichen Maßnahmen zur
Umsetzung telemedizinischer Netzwerke (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 KHSFV)"
- Telekonsile zwischen Zuweisern und medizinische Zentren u.a. bei Dermatologie, Neurologie, Onkologie, Kardiologie, Orthopädie
- Care-Management von Patienten mit chronischen Erkrankungen (z.B. bei Schlaganfall, Multiple Sklerose, Herzinsuffizienz, Diabetes)
- Online-Therapie für Gruppen- und Einzelsitzungen (z.B. in der Logopädie, Neurologie, Kardiologie, Geriatrie)
- Tele-Reha zur vernetzten Patientenbetreuung für die Überleitung von der stationären Versorgung in die Häuslichkeit (z.B. Mobile geriatrische Reha, neuropsychologische Reha)
Mit unserer Expertise und unserem Partnernetzwerk können wir die für Sie passenden Lösungen zusammenstellen und Ihre Digitalisierung zielgerichtet umsetzen. Dabei können Sie sichergehen, dass wir ausschließlich Systeme einsetzen, die auch förderfähig sind, u.a. bzgl. Interoperabilität, Standards, Integrationsfähigkeit, Informationssicherheit und Datenschutz.
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