Für Anbieter online-basierter Anwendungen im Rahmen der Reha-Nachsorge hatte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) im Zuge der Corona-Pandemie eine befristete Anerkennung möglich gemacht. Für bereits zugelassene oder in der Anerkennungsphase befindliche Anwendungen wurde diese Frist nun bis zum Jahresende 2022 verlängert.
Das bedeutet, dass Kliniken auch in diesem Jahr die digitale Nachsorge standardmäßig anbieten können. Dabei führen die Patientinnen und Patienten, anschließend an eine Reha, ihre Nachsorge zu Hause per App durch. Somit verstetigen sie die gelernten Übungen eigenständig sowie orts- und zeitunabhängig. Die Kliniken wählen dabei aktuell aus rund 15 befristet anerkannten Anwendungen. Einige Angebote, insbesondere für die Psychosomatische Tele-Reha-Nachsorge, finden sich darüber hinaus bereits in der Regelversorgung.
Dies bietet nicht nur Kliniken viele Möglichkeiten, sondern kommt auch bei den Patientinnen und Patienten gut an. Wie eine Studie des Instituts für Rehabilitationsmedizinische Forschung in Ulm zeigt, erzielen die digitalen Reha-Angebote nicht nur gleichwertige Ergebnisse zu den klassischen Präsenzangeboten der Kliniken, sondern werden von den Nutzerinnen und Nutzern zusätzlich positiver beurteilt.
Wir hoffen, dass sich diese Entwicklungen auch zukünftig außerhalb der pandemischen Lage verstetigen und die Tele-Reha flächendeckend Einzug in die Regelversorgung findet.
Auch wir sind aktuell dabei die positiven Effekte und Möglichkeiten der Tele-Reha und Online-Therapie gemeinsam mit der Universität Erlangen und der Universität Greifswald weiter zu untersuchen.